Vom Westfälischen Tennisverband e.V. wurden Corona-Richtlinien für den Tennissport im WTV verfasst und darauf hingewiesen, dass es sich unbedingt an diese Richtlinien zu halten gilt. Grundlage ist die jeweils aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.
Diese ändert sich momentan recht schnell – hier könnt  ihr die aktuelle Fassung (gültig ab 30.05.2020) nachlesen.  

Es gibt aufgrund der neuen Verordnung ab dem 30.5.2020 deutliche Lockerungen, die auch den Tennissport, das Vereinsleben und die Durchführung der Wettspiele in erheblichem Maße erleichtern.

Hier haben wir die wichtigsten Lockerungen aufgrund der Verordnung aufgeführt:

Sport in der Halle
Sport ist der Halle ist bereits seit dem 11.5.2020 erlaubt.

Personengruppen
Es ist jetzt auch erlaubt, dass bis zu 10 Personen im öffentlichen Raum zusammentreffen.
[vgl. § 1 (2)]

Duschen und Umkleiden / Gemeinschaftsräume
Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräumen können genutzt werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird und die bekannten Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Zudem muss die Steuerung des Zutritts gewährleistet sein.
[vgl. § 9 (4)]

Doppelspiel
Das Doppelspiel ist erlaubt, da auch die nicht-kontaktfreie Ausübung von Sportarten ohne Mindestabstand zulässig ist.
[vgl. § 9 (4)]

Zuschauer
Das Betreten der Sportanlage durch bis zu 100 Zuschauer ist zulässig.
[vgl. § 9 (4)]

Wettbewerbe
Im Breiten- und Freizeitsport auf und außerhalb von öffentlichen oder privaten Sportanlagen sind Wettbewerbe im Freien zulässig auf der Grundlage eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts.
[vgl. § 9 (6)]

Die Ordnungs- und Gesundheitsämter können die Vereine überprüfen und sind bei Nichteinhaltung der Vorgaben berechtigt, den Sportbetrieb einzustellen. Bitte handelt nicht nur aus diesem Grund rücksichtsvoll und haltet euch an die Vorgaben!

 

Unsere Informationen vom 3. Mai 2020:

Natürlich hofft nicht nur der WTV auf eine Öffnung der Tennisanlagen nach dem 3. Mai 2020. Auch wir werden alles daran setzen das Spielen, wenn auch mit Einschränkungen, zu ermöglichen und bitten euch verantwortungsvoll mit dem Thema umzugehen und die Richtlinien zu beachten. 

Dies sind die Richtlinien des Westfälischen Tennisverband e.V.:

Richtlinien für Vereine – Corona

Unsere Informationen vom 20. März 2020:

Die Corona-Krise nimmt mit einer noch nicht dagewesenen Dynamik immer mehr Einfluss auf das öffentliche Leben. Es ist eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen. In unserem Vereinsleben selbstverständlich, ist das Verständnis füreinander und die Rücksicht aufeinander in allen Lebenslagen wichtiger denn je.

So sieht die Allgemeinverfügung der Stadt Werne unter anderem vor, dass Zusammenkünfte in Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen, Versammlungen unter freiem Himmel sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen einzustellen sind.

Und selbstverständlich übernehmen wir Verantwortung und verschieben unsere gemeinsamen Aufräum- und Vorbereitungsarbeiten an unserer Anlage erst einmal. Leider müssen wir aber auch auf die Trainingsangebote verzichten und den Tennistreff für unsere Kinder und Jugendlichen und den Pizza- und Kinoabend verschieben.  Hier gilt natürlich „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!“

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